Die Bildrechte gehören grundsätzlich dem Verein, dieser übt auf seiner Platzanlage sein Hausrecht aus. Er entscheidet darüber, wer auf seine Anlage kommt und was dort gemacht wird. Damit die RS digital GmbH die-Videos übertragen kann, räumt der Verein die Nutzung dieser Bildrechte der RS digital GmbH ein.